Covid-19 Informationen

#wecare

06.04.2021: Niederlande wird als Hochinzidenzgebiet eingestuft

Ab Dienstag, den 06.04.2021 treten folgende Änderungen auf für uns relevanten Transportrouten in Kraft:

neue Virusvariantengebiete:

-keine-

neue Hochinzidenzgebiete:

Niederlande (Einreiseanmeldung erforderlich, Testpflicht für Kraftfahrer erst ab 72 Stunden)

neue „einfache“ Risikogebiete:

-keine-

Tagesaktuelle Informationen finden Sie auf den Webseiten des RKI.

26.03.2021: Virusvarianten-, Hochinzidenz- & Risikogebiete

Ab Sonntag, den 28.03.2021 treten folgende Änderungen auf für uns relevanten Transportrouten in Kraft:

neue Hochinzidenzgebiete:

Slowakai, Tschechien, Frankreich (Einreiseanmeldung erforderlich, Testpflicht erst ab 72 Stunden)

neue „einfache“ Risikogebiete:

Dänemark, Finnland, Kroatien, Norwegen, Österreich

03.03.2021: Corona Reisebeschränkungen auch für LKW Fahrer

  • Frankreich:
    Die Einreise nach Deutschland aus dem Departement Moselle ist per 02.03.2021 nur noch mit einem negativen Corona Test erlaubt. Für Transporte aus Spanien oder der Region Lyon bedeutet das entweder einen Umweg um das Departement Moselle zu fahren oder für einen kostenpflichtigen Corona Test zu stoppen.
  • Griechenland:
    Die Einreise nach Griechenland ist aktuell nur über die Grenzübergänge Kakavia und Evzoni gestattet. Aktuell werden nur 400 LKW pro Tag durchgelassen. Es bilden sich lange Staus an den Grenzübergängen. Die Einreise ist nur mit einem negativen Corona Test genehmigt.
  • Italien:
    Am Brenner Grenzübergang nach Italien finden aktuell stichprobenartige Kontrollen statt. Die Einreise nach Italien ist nur mit einem negativen Corona Test gestattet.

Aufgrund der Kontrollen kann es zu Verzögerungen im Transportverlauf kommen.

25.01.2021: Portugal als Virusvariantengebiet eingestuft

Portugal wurde am 25.01.2021 mit sofortiger Wirkung als Virusvariantengebiet eingestuft. Damit fallen ab sofort alle Ausnahmen für den gewerblichen Güterkraftverkehr weg. Die Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de und der Nachweis eines negativen Testergebnis vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sind ab sofort auch für den Güterverkehr erforderlich. Das Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden.
Link: Webseite des RKI

25.01.2021 Leben Sie gesund

Leben Sie gesundDas ist mehr als „nur“ die AHA (Abstandhalten – Handhygiene – Alltagsmaske) Regeln zu beachten.
Dazu gehört auch ein insgesamt gesunder Körper, der die nötige Power hat, sich gegen das Virus zur Wehr zu setzen.

#wecare #stayhealthy

24.01.2021: Corona Einreiseverordnung tritt in Kraft

Um 0:00 Uhr am 24.01.2021 trat die Corona Einreiseverordnung in Kraft. Folgende Regelungen gelten seitdem für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für die Kraftfahrer:

  • Risikogebiet: Keine Melde- und Testnachweisverpflichtung, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten wurden.
  • Hochinzidenzgebiet: Bei Einreise aus einem Risikogebiet mit besonders hoher Inzidenz bestehen Ausnahmen für Transportpersonal von der Melde- und Nachweispflicht, wenn der Aufenthalt weniger als 72 Stunden beträgt.
    Offen ist, ob die 72-Stunden-Regelung sowohl auf den Aufenthalt im Ausland vor Einreise als auch auf den Aufenthalt in Deutschland vor Wiederausreise bezogen ist.
  • Virusvariantengebiet: Wenn in einem Gebiet „bestimmte Varianten des Coronavirus“ verbreitet aufgetreten sind, sind keinerlei Ausnahmen von der Testnachweisverpflichtung zulässig.
    (Quelle: DVZ.de)